Informationen zum aktuellen Testverfahren

Liebe Eltern,
das neue Testverfahren mit Pool- und Einzeltestung ist angelaufen und wir haben unsere ersten Erfahrungen gemacht. Daher möchte ich Sie darüber informieren, wie der Ablauf ist, wenn Sie per SMS eine Meldung des Labors Quade erhalten, dass der Pool der Klasse oder Teilklasse positiv ist.
Des Weiteren möchte ich Sie über die geänderte Quarantäneverordnung, gültig ab 16.01.2022 informieren.
Testverfahren: Rückmeldung Pool ist positiv
Wenn Sie vom Labor Quade die Rückmeldung erhalten, dass der Pool der Klasse/Teilklasse positiv ist, werden die Einzelproben des betroffenen Pools ausgewertet.
Dies bedeutet für Sie und Ihre Familie:
– Alle Kinder des positiv getesteten Pools, egal welcher Impfstatus (voll geimpft, geimpft, ungeimpft) bleiben zu Hause, bis Sie per SMS eine weitere Meldung vom Labor erhalten, dass Ihr Kind Corona negativ ist. Die Benachrichtigung kann leider zurzeit bis in den Vormittag des folgenden Tages dauern. Sobald Sie das Testergebnis erhalten haben, dass Ihr Kind Corona negativ ist, können Sie Ihr Kind auch im Laufe des Vormittags in die Schule bringen.
– Geschwisterkinder müssen leider auch zu Hause bleiben, bis sichergestellt ist, dass die Probe Ihres Kindes im betreffenden Pool negativ ist.
Sonderfall:
– Vollgeimpfte Geschwisterkinder brauchen nicht zu Hause bleiben, sondern dürfen wie gewohnt die Schule besuchen. Sie brauchen dann für vollgeimpfte Geschwisterkinder nicht das Ergebnis der Einzelprobe abzuwarten.
Bitte geben Sie in diesem Fall dem Geschwisterkind eine schriftliche Mitteilung für den Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin mit, dass es den vollen Impfschutz hat (2. Impfung).

Quarantänebestimmung (Stand 16.01.2022)
Die Quarantänepflicht gilt automatisch aufgrund der Regelungen der Verordnung §15 des Infektionsschutzgesetzes. Eine gesonderte behördliche Anordnung der Quarantäne ist nicht erforderlich.
I. Ihr Kind ist positiv getestet
Das Kind muss sich nach Erhalt dieses Testergebnisses unverzüglich in Isolierung begeben. Eine gesonderte Anordnung der Behörde für die Isolierung ist nicht erforderlich, es genügt der Testnachweis. Auch das Ende der Isolierung bedarf keiner behördlichen Anordnung, sondern erfolgt nach folgenden Regelungen:

– Positiv getestete Personen sind verpflichtet, unverzüglich alle ihnen bekannten Personen zu denen sie persönlichen Kontakt hatten, zu informieren.
– Die Isolierung endet automatisch nach 10 Tagen, wenn das Kind symptomfrei ist. Die Isolierung ist fortzusetzen, wenn das Kind noch Symptome zeigt.
– Ihr Kind kann bei Symptomfreiheit (mindestens 2 Tage), nach dem 7. Tag der Quarantäne mit einem gültigen Antigentest (Bürgertest oder PCR-Test) frei getestet werden. Die Bescheinigung bitte dem Kind in die Schule mitgeben.

II. Ihr Kind hatte Kontakt zu einer positiv getesteten Person

• Kontaktpersonen, die frisch doppelt geimpft sind (gilt vom 15. bis 90. Tag nach der 2. Impfung) geimpft oder genesen (ab dem 28. bis zum 90. Tag nach Positivtest) müssen nicht in Quarantäne.
• Kontaktpersonen, die nicht geimpft oder genesen sind und mit der infizierten Person im gleichen Haushalt leben, müssen automatisch für 10 Tage in Quarantäne. Bei Symptomfreiheit des Schülers bzw. der Schülerin kann eine Verkürzung nach 5 Tagen des positiven Bescheides der Kontaktperson durch einen negativen offiziellen Schnelltest (Bürgertest) oder PCR-Test erfolgen (bitte Bescheinigung mitbringen).
• Kontaktpersonen, die nicht geimpft oder genesen sind und nicht mit der infizierten Person im gleichen Haushalt leben, müssen nicht automatisch in Quarantäne, außer sie wurde ausdrücklich vom zuständigen Gesundheitsamt angeordnet.

Wir hoffen, dass die angeordneten Maßnahmen greifen werden und wir den Schulalltag weiterhin gut gestalten können.

Mit freundlichen Grüßen


B. Zimmermann
Schulleitung