Elterninfo: Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Liebe Eltern,

hiermit informieren wir Sie über die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, Beschluss des Bundestags vom 20.03.2022.

  1. Maskenpflicht in der Schule

„Das geänderte Infektionsschutzgesetz sieht eine rechtliche Grundlage für eine Pflicht zum Tragen einer Maske in den Innenräumen der Schulen nicht mehr vor. Allerdings gewährt das Gesetz eine Übergangsfrist bis zum 02.04.2022. Die Landesregierung NRW hat entschieden, die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in den Schulen bis Samstag, den 02.04.2022 aufrecht zu erhalten. Das bedeutet, dass nach §2 der Corona-Betreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in den Innenräumen der Schule besteht. Nach dem 02.04. endet diese Pflicht. Freiwillig können die SchülerInnen in den Innenräumen eine Maske tragen.“

  1. Fortsetzung der Testungen

„Die Landesregierung NRW hat entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Ferien (08.04.2022) die Testungen in allen Schulen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden. Nach den Osterferien wird das Testen nicht wieder aufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.“

(Auszug SchulMail des MSB NRW vom 18.03.2022)

Mit freundlichen Grüßen

B. Zimmermann (Schulleitung)