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Gemeinschaftsgrundschule Herkenrath

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Testpflicht auch in der Notbetreuung

Während der ersten Woche nach den Osterferien besteht bereits die zweimalige Testpflicht für alle Kinder, die die Schule besuchen (Notbetreuung). Hier finden Sie dazu den aktuellen Schulleiterbrief.

Dieser Beitrag wurde am 10. April 2021 von Pudmensky unter Allgemein veröffentlicht.

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für Krankmeldungen: 02204 / 86 77 82

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(AB wird nur um 11.00 Uhr abgehört)

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