{"id":2704,"date":"2022-01-26T14:30:03","date_gmt":"2022-01-26T13:30:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.grundschule-herkenrath.de\/hp\/?p=2704"},"modified":"2022-01-26T14:31:01","modified_gmt":"2022-01-26T13:31:01","slug":"aenderung-des-testverfahrens-ab-26-1-2022","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.grundschule-herkenrath.de\/hp\/aenderung-des-testverfahrens-ab-26-1-2022\/","title":{"rendered":"\u00c4nderung des Testverfahrens ab 26.1.2022"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Liebe Eltern,<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">wie Sie vielleicht aus den Medien schon erfahren haben, hat die Landesregierung NRW am 25.01.2022 um 18.00 Uhr das Testverfahren f\u00fcr die Grundschulen ge\u00e4ndert. Aus dem Auszug der Mitteilung des Ministeriums (siehe unten) sind folgende \u00c4nderungen ab sofort g\u00fcltig:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>In den Klassen wird nur noch der <strong>Pooltest f\u00fcr alle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler<\/strong> einer Klasse durchgef\u00fchrt. Es erfolgt ab heute keine Einzeltestung mehr \u00fcber das Labor.<\/li><li><strong>Ist ein Pool positiv, erfolgt eine Einzeltestung \u00fcber eine Antigenschnelltestung:<\/strong> Sie haben die M\u00f6glichkeit, nach Bekanntgabe des positiven Pools, Ihr Kind in einer zertifizierten Testeinrichtung im <strong>Rahmen eines B\u00fcrgertestes<\/strong> testen zu lassen. Ihr Kind bringt dann am n\u00e4chsten Tag zu Unterrichtsbeginn die Bescheinigung des negativen Antigenschnelltests mit in die Schule. Mit dieser Vorgehensweise haben Sie schnell Klarheit und w\u00fcrden auch uns in der Schule erheblich entlasten. Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, die am folgenden Tag keinen Antigenschnelltestnachweis vorlegen k\u00f6nnen, werden zu Unterrichtsbeginn in der Schule mit einem Antigenschnelltest getestet. Sollte das Testergebnis Ihres Kindes dann positiv ausfallen, werden Sie umgehend von uns telefonisch informiert, mit der Aufforderung Ihr Kind sofort abzuholen und die Quarant\u00e4nevorschrift bzgl. Ihres Kindes einzuhalten.<\/li><li>Ist Ihr Kind in Quarant\u00e4ne erfolgt die <strong>Kontrolltestung<\/strong> dann <strong>au\u00dferhalb der Schule<\/strong> durch eine Teststelle.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Auszug aus der Mitteilung des Schulministeriums an die Schulen:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong><em><u>Grund- und Primusschulen: <\/u><\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li><em>F\u00fcr alle Grund- und Primusschulen werden die <strong>Pooltestungen im aktuellen Testrhythmus<\/strong> <strong>bis auf Weiteres<\/strong> (Gruppe 1: Mo\/Mi, Gruppe 2: Di\/Do) beibehalten. Die Labore stellen eine Ergebnis\u00fcbermittlung der Poolproben bis 20:30 Uhr an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Schulen sicher. Diese informieren im Falle eines positiven Poolergebnisses die Erziehungsberechtigten.<\/em><\/li><li><em>Die Aufl\u00f6sung positiver Pools durch PCR-Einzeltests an den Grundschulen wird ver\u00e4ndert. Es ist keine Abgabe von PCR-R\u00fcckstellproben an die Labore mehr vorgesehen.<\/em><\/li><li><em>Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler eines negativ getesteten Pools nehmen wie gewohnt am Pr\u00e4senzunterricht teil. Derzeit sind rund 80 Prozent aller Pools in den Grund- und F\u00f6rderschulen negativ.<\/em><\/li><li><em>Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler <strong>eines positiv getesteten Pools<\/strong> werden so lange<strong> schult\u00e4glich mit Antigenschnelltests getestet <\/strong>und dar\u00fcber hinaus nach dem bisherigen Rhythmus mit Lolli-Tests getestet<strong>, bis das n\u00e4chste negative Pooltestergebnis vorliegt<\/strong>. Hierzu verf\u00fcgen die Schulen bereits jetzt in ausreichendem Umfang \u00fcber die notwendigen Testkapazit\u00e4ten. Alternativ ist es auch m\u00f6glich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines B\u00fcrgertests zu nutzen und diesen der Schule vorzulegen. Sofern ein aus anderen Gr\u00fcnden durchgef\u00fchrter PCR-Tests mit negativem Ergebnis vorliegt, ist dieser ebenfalls ausreichend.<\/em><\/li><li><em>Die Antigenschnelltestungen nach einem positiven Pooltestergebnis werden zu Unterrichtsbeginn <strong>in der Schule durchgef\u00fchrt, <\/strong>d\u00fcrfen aber auch in einer <strong>zertifizierten Testeinrichtung im Rahmen eines B\u00fcrgertests<\/strong> durchgef\u00fchrt und das Ergebnis der Schule vorgelegt werden.<\/em><\/li><li><em>Nur Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler eines positiv getesteten Pools, die vor Unterrichtsbeginn ein <strong>negatives Schnelltestergebnis<\/strong> oder ein anderweitig eingeholtes negatives PCR-Testergebnis vorweisen k\u00f6nnen bzw. zum Unterrichtsbeginn einen Schnelltest mit negativem Ergebnis durchf\u00fchren, d\u00fcrfen am Pr\u00e4senzunterricht teilnehmen.<\/em><\/li><li><em>Sobald ein positives Testergebnis vorliegt, muss der Sch\u00fcler \/ die Sch\u00fclerin sich umgehend in <strong>h\u00e4usliche Isolation<\/strong> begeben. Die Schule begleitet die Sch\u00fclerin\/den Sch\u00fcler im Falle einer Testung in der Schule bis zur \u00dcbergabe an die Eltern. Die <strong>Kontrolltestung<\/strong> eines positiven Selbsttests <strong>muss dann au\u00dferhalb des Schulsystems<\/strong> <strong>durch eine Teststelle<\/strong> mindestens als Coronaschnelltest (\u00a7 13 Corona-Test\/Quarant\u00e4neverordnung) erfolgen.<\/em><\/li><li><em>Sollte auch der Kontrolltest positiv ausfallen, gilt die getestete Person nach den aktuellen Regelungen als infiziert und darf sich erst nach 7 Tagen durch einen Coronaschnelltest an einer offiziellen Teststelle oder einen PCR-Test freitesten. Die <strong>Freitestung erfolgt ebenfalls au\u00dferhalb des Schulsystems<\/strong>.<\/em><\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em><strong><u>Vorgehen bei positivem Antigenschnelltest in der Schule:<\/u><\/strong><\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler mit einem positiven Antigenschnelltest-Ergebnis m\u00fcssen in der Schule umgehend von den \u00fcbrigen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern ihrer Klasse isoliert und beaufsichtigt werden. Die Eltern\/Erziehungsberechtigten dieser jungen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler werden \u00fcber ein positives Antigenschnelltest-Ergebnis ihrer Kinder informiert und aufgefordert, ihre Kinder unmittelbar von der Schule abzuholen. Gem\u00e4\u00df Coronabetreuungsverordnung ist auch das Gesundheitsamt zu informieren.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">B. Zimmermann<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Schulleiterin<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Liebe Eltern, wie Sie vielleicht aus den Medien schon erfahren haben, hat die Landesregierung NRW am 25.01.2022 um 18.00 Uhr das Testverfahren f\u00fcr die Grundschulen ge\u00e4ndert. 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