{"id":2359,"date":"2020-08-04T10:14:02","date_gmt":"2020-08-04T08:14:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.grundschule-herkenrath.de\/hp\/?p=2359"},"modified":"2020-08-04T10:14:02","modified_gmt":"2020-08-04T08:14:02","slug":"informationen-zur-wiederaufnahme-eines-angepassten-schulbetriebs-in-corona-zeiten-zu-beginn-des-schuljahres-2020-2021-stand-03-08-2020","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.grundschule-herkenrath.de\/hp\/informationen-zur-wiederaufnahme-eines-angepassten-schulbetriebs-in-corona-zeiten-zu-beginn-des-schuljahres-2020-2021-stand-03-08-2020\/","title":{"rendered":"Informationen zur Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona- Zeiten zu Beginn des Schuljahres 2020\/2021, Stand 03.08.2020"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Maskenpflicht f\u00fcr alle Sch\u00fclerInnen auf dem Schulgel\u00e4nde und im Schulgeb\u00e4ude ab 12.08.2020 <\/strong>(Auszug aus der Mitteilung des Schulministeriums vom 03.08.2020)<\/p>\n<p><strong>Regelungen und Merkmale des Infektionsschutzes: <\/strong><\/p>\n<p>Die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) des Ministeriums f\u00fcr Arbeit, Gesundheit und Soziales bleibt eine der wesentlichen Rechtsquellen f\u00fcr den Infektionsschutz an den Schulen in Nordrhein-Westfalen. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf dessen Webseite allgemein zug\u00e4nglich:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.mags.nrw\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">https:\/\/www.mags.nrw\/<\/a> . Die zum Schuljahresbeginn geltende Fassung ber\u00fccksichtigt das aktuelle Infektionsgeschehen, den weiterhin notwendigen Infektionsschutz wie auch die Durchf\u00fchrung und Sicherstellung eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten mit Unterricht nach den Vorgaben der Ausbildungs- und Pr\u00fcfungsordnungen.<\/p>\n<p>Merkmale des Infektionsschutzes in den Schulen ab dem 12. August 2020 werden sein:<\/p>\n<p><strong>Mund-Nasen-Schutz<\/strong><\/p>\n<p>An den Schulen mit Primarstufe besteht im Schulgeb\u00e4ude und auf dem Schulgel\u00e4nde f\u00fcr die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der Jahrg\u00e4nge 1-4 sowie f\u00fcr alle weiteren Personen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Eine Ausnahme hiervon gilt f\u00fcr die vorgenannten Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, soweit sie sich an ihren festen Sitzpl\u00e4tzen befinden und Unterricht stattfindet. Solange der feste Sitzplatz noch nicht eingenommen wurde oder sobald er verlassen wird, ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Lehrkr\u00e4fte, die Unterricht in den Jahrg\u00e4ngen der Primarstufe erteilen, k\u00f6nnen vom Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht absehen, wenn stattdessen der empfohlene Abstand von 1,5 Meter eingehalten wird. Sofern jedoch das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung mit den p\u00e4dagogischen Erfordernissen und Zielsetzungen der Unterrichtserteilung und der sonstigen schulischen Arbeit nicht vereinbar ist, kann die Schule vom Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung zumindest zeitweise oder f\u00fcr bestimmte Unterrichtseinheiten bzw. in Pr\u00fcfungssituation absehen. In diesen F\u00e4llen ist jedoch die Einhaltung der Abstandsregel mit 1,5 Meter zu beachten. Dar\u00fcber hinausgehende Ausnahmen, zum Beispiel aus medizinischen Gr\u00fcnden oder auf Grund einer Beeintr\u00e4chtigung, sind m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Die hier zum Mund-Nasen-Schutz getroffenen Regelungen sind angesichts der aktuell wieder steigenden Infektionszahlen angemessene Ma\u00dfnahmen zum Infektionsschutz. Sie werden vorerst bis zum 31. August 2020 befristet und bieten so die Gelegenheit, die Entwicklung des Infektionsgeschehens insbesondere w\u00e4hrend und nach der ferienbedingten R\u00fcckreisewelle sorgf\u00e4ltig zu beobachten und dann neu zu bewerten.<\/p>\n<p><strong>Die Eltern bzw. Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler sind daf\u00fcr verantwortlich, Mund-<\/strong><strong>Nase-Bedeckungen zu beschaffen!<\/strong><\/p>\n<p>Die Planung der Einschulung ist in Vorbereitung. Sie werden in K\u00fcrze informiert.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Maskenpflicht f\u00fcr alle Sch\u00fclerInnen auf dem Schulgel\u00e4nde und im Schulgeb\u00e4ude ab 12.08.2020 (Auszug aus der Mitteilung des Schulministeriums vom 03.08.2020) Regelungen und Merkmale des Infektionsschutzes: Die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) des Ministeriums f\u00fcr Arbeit, Gesundheit und Soziales bleibt eine der wesentlichen Rechtsquellen f\u00fcr den Infektionsschutz an den Schulen in Nordrhein-Westfalen. 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