Betreuung eines Kindes während des Ruhens des Unterrichts

 gültig für den 07. und 08.Januar 2021

Sehr geehrte Eltern,

wie schon für den 21. und 22.12 2020 gelten für die Notbetreuung Ihres Kindes an diesen Tagen folgende Bedingungen:

Das Betreuungsangebot gilt nur für die Klassen 1 bis 6 aller Schulformen im Rahmen des für das Kind im Normalbetrieb geltenden Betreuungsumfangs (siehe Stundenplan der Klasse). Nur Kinder mit einem gültigen Betreuungsvertrag für Ganztags- und Betreuungsangebote gemäß BASS 12-63 Nr. 2 haben einen Anspruch auf eine Betreuung über die Unterrichtszeit hinaus.

 Erklärung:

Wir erklären, dass wir folgende Regelungen für die Betreuungstage akzeptieren:

  • ganztägige Maskenpflicht bzw. Einhaltung der Abstandsregelungen am 07. und 08. Januar für bzw. durch die Kinder,
  • kein Unterrichtsangebot im Rahmen der Betreuung,
  • anstelle der üblichen Verpflegung kann ein Lunchpaket angeboten werden,
  • die Betreuung kann gemäß schulinternen Planungen von Lehrkräften und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ganztags- und Betreuungsangebote gemeinsam gestaltet werden.

Bitte schicken Sie Ihr Kind nur in die Notbetreuung, wenn alle anderen Betreuungsmöglichkeiten in Ihrem familiären Umfeld nicht möglich sind! Nur in diesem Fall melden Sie der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer über den E-Mail-Kontakt der Klassenleitung Ihren Bedarf für die Notbetreuung am 07.01. und/oder 08.01.2021 schriftlich bis zum 17.12.2020 an.

Mit freundlichen Grüßen

B.Zimmermann

Rektorin GGS Herkenrath

Hier gibt es das Dokument auch zum Download.