Aufnahme in die OGS / Verträge

Anfrageformulare für einen OGS Platz können für das folgende Schuljahr bis zum 31.01 eines jeden Jahres ausgefüllt werden. Sind Plätze verfügbar, folgt ein Vertrag zwischen der AWO und den Personensorgeberechtigten. Hierbei kann zwischen zwei Betreuungszeiten gewählt werden: ab Schulschluss bis 15:00 Uhr oder bis 16:30 Uhr. Verträge laufen immer für ein Schuljahr (vom 01.August bis zum 31. Juli). Erfolgt keine schriftliche Kündigung bis zum 30.04 des laufenden Schuljahres, oder endet die Grundschulzeit zum nächsten Schuljahr, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Schuljahr.

Der Elternbeitrag für die OGS ist einkommensabhängig gestaffelt und wird über das Jugendamt ermittelt und eingezogen.

Zusätzlich ist das kostendeckende Essensgeld monatlich an die AWO per Sepa – Mandat zu entrichten.